AGB's - ferienwohnung-morgenland.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Ferienwohnung Morgenland

Edith & Herwig Witte                                                                     www.ferienwohnung-morgenland.de

Zum Morgenland 3 a                                                                  

27801 Dötlingen                                                                    

 

Der Mietvertrag:

Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für die Ferienwohnung kommt zwischen Ihnen, als Mieter, und uns, als privaten Vermietern, zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung der Ferienwohnung zu Wohnzwecken. Sie befindet sich in der Straße Zum Morgenland 3 a, in 27801 Dötlingen

1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der schriftlichen Reservierungsanfrage bietet der Kunde (Mieter) dem Vermieter oder dessen Vertreter, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Vermieter eine Buchungsbestätigung/Rechnung, die vor Ort bei Mietbeginn auf Anforderung dem Vermieter/Vertreter vorzulegen ist.

1.2. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienaufenthalt nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der Mieter als Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter für den Mietpreis.

2. Bezahlung

2.1. Die Mietvorauszahlung beträgt in der Regel 20% des Mietpreises (runde Beträge!) und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung fällig. Sie muss innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Vermieter eingehen.

Die Restzahlung erfolgt bis 4 Wochen vor Mietbeginn und wird nicht durch eine erneute Rechnung angezeigt. Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Punkt 5. gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.

2.2. Mietpreise sind in der Regel als Übernachtungspreise und in Euro angegeben.

2.3. Die Preise und Leistungsbeschreibungen sind unter Vorbehalt, abhängig von Preissteigerungen und evtl. Druckfehlern. Es gelten die Preise, die im Internet unter http://www.ferienwohnung-morgenland.de veröffentlicht sind.

3. Die gemietete Ferienwohnung

3.1. Für die Beschreibung, Ausstattung und Sauberkeit übernimmt der Vermieter nur insoweit die Verantwortung, als dies bei ständig wechselnden Mietern möglich ist.

3.2. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Überzählige Personen können vom Vermieter abgewiesen werden.

3.3. Die Anreise kann ab 15:00 Uhr erfolgen und die Abreise muss bis 10 Uhr erfolgt sein. Die Zeiten sind unbedingt einzuhalten, um eine ordnungsgemäße Endreinigung zu gewährleisten.

3.4. Sollte der Mieter am Anreisetag nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter, als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

3.5. Die Nutzung von Zelten und Wohnmobilen sind auf dem Grundstück nicht gestattet. Für die Reinhaltung des Mietobjektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Mietobjekt mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Endreinigung erfolgt durch den Vermieter vor Ort. Die Gebühr steht im Mietvertrag. Das Mietobjekt muss jedoch aufgeräumt und das Geschirr gespült sein. Bei erhöhtem Reinigungsbedarf (starke Verunreinigungen, z.B. Urinflecken auf Bettdecken, etc.) behalten wir uns eine Nachberechnung weiterer Reinigungskosten vor.

3.6. Die Mitnahme von Haustieren ist nicht erlaubt.

Sollte dennoch durch den Vermieter oder denn Vertreter ein Haustier in der Ferienwohnung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Dies gilt auch in Bezug auf die angegebene Personenzahl. Es entfallen in diesem Falle jegliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter.

3.7. Der Umfang der vertraglichen Leistung zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Internet. Nebenabreden zur Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Handschriftliche Änderungen des Mieters im Mietvertrag sind nicht bindend es gilt nur der gedruckte Text
3.8. Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters, um den Schaden möglichst gering zu halten.

3.9. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifern, Ameisen usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
3.10. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für den Mieter oder mitreisende Personen und für von denen in die Ferienwohnung eingebrachtes Gut. Eine Versicherung ist hierfür nicht abgeschlossen.
4. Änderungen der Leistungen

Die Bilder auf der Homepage sind ohne Gewähr. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig. Es ist möglich, dass der Vermieter Räume oder evtl. Möbelstücke für seine persönlichen Sachen verschlossen hält. Diese Räume sind in der Beschreibung nicht angegeben.

5. Rücktritt durch den Mieter (siehe auch 1.2.)

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zum Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Gastgeber eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief oder E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt von mehr als 12 Wochen vor Mietbeginn werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag erstattet. Für einen Rücktritt ab 12 Wochen vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach § 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern. Der Entschädigungsanspruch beträgt:

a) bei Rücktritt ab 12 bis 9 Wochen vor Mietbeginn:     20% des Mietpreises

b) bei Rücktritt ab 8 bis 5 Wochen vor Mietbeginn:       50% des Mietpreises

c) bei Rücktritt ab 4 bis 3 Wochen vor Mietbeginn:       80% des Mietpreises

d) bei Rücktritt ab 2 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.

Bei Nichtanreise hat der Mieter den Gastgeber innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

6. Entgangene Urlaubsfreuden durch höhere Gewalt

Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmflut, Überschwemmung, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht!

7. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

7.1. Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung aus, für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen, unmöglich ist, z.B. Verkauf des Hauses durch den Vermieter, Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc., wird die gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen.

7.2. Wenn der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 2 nicht nachkommt, kann der Vermieter eine schriftliche Zahlungserinnerung mit Fristsetzung und ggfls. Kündigungsoption zusenden. Nach Fristablauf ist der Vermieter dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.

7.3. Entfernungsangaben zur Umgebung auf der Homepage sind ca. Angaben und ohne Gewähr.

8. Schlussbedingungen

8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen und/oder des Mietvertrages, lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

8.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für die gemietete Ferienwohnung Gesamtschuldner.

8.3. Der Mietvertrag wird rechtswirksam, mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung durch den Vermieter, wenn die Buchungsanfrage über E-Mail erfolgte. Bei mündl. Buchungsanfrage wird der Vertrag durch die Anzahlungsleistung rechtswirksam.

8.4. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform.

8.5. Für berechtigte Mängel und Reklamationen zur Mietsache, haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter. Gerichtstand in diesem Falle ist am Wohnort des Vermieters.

Wichtig:

Alle hier aufgeführten Bedingungen ( AGB ) gelten mit der Buchung als anerkannt!

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Urlaub und gute Erholung im Golddorf Dötlingen.


 
 
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